§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform „Lions Club Manager“ (nachfolgend „Plattform“) einschließlich der zugehörigen Mitglieder-App, der Club-Websites, der öffentlichen Seiten und der Lions Apps.
- Betreiber der Plattform ist der Lions Club Lauf a.d. Pegnitz, Weigmannstr. 26, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, vertreten durch den amtierenden Präsidenten (nachfolgend „Betreiber“).
- Vertragspartner des Betreibers ist ausschließlich der registrierte Lions Club bzw. dessen Rechtsträger (nachfolgend „Club“). Die Plattform richtet sich nur an Lions Clubs und deren Untergliederungen; sie ist kein Angebot an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
- Mitglieder, Funktionsträger und sonstige Personen, denen der Club Zugang einräumt (nachfolgend „Nutzer“), handeln für den Club. Der Club stellt sicher, dass seine Nutzer diese Nutzungsbedingungen einhalten.
- Abweichende Bedingungen des Clubs gelten nicht, auch wenn der Betreiber ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Registrierung und Vertragsschluss
- Der Club beantragt die Nutzung über das Registrierungsformular. Die Person, die den Antrag stellt, versichert, den Club insoweit vertreten zu dürfen.
- Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung durch den Betreiber zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Der Betreiber kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere zur Verhinderung von Missbrauch.
- Der Club macht bei der Registrierung und während der Nutzung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell.
- Mit der Registrierung akzeptiert der Club diese Nutzungsbedingungen einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1). Der Betreiber speichert Fassung, Zeitpunkt und zustimmende Person und stellt die geltende Fassung als PDF zum Abruf bereit.
§ 3 Leistungen des Betreibers
- Der Betreiber stellt dem Club die Plattform in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Online-Dienst zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Plattform selbst; Beschreibungen auf der Website sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.
- Der Betreiber entwickelt die Plattform laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen, einschränken oder einstellen, soweit dies dem Club unter Berücksichtigung der Unentgeltlichkeit zumutbar ist. Entfällt eine wesentliche Funktion ersatzlos, informiert der Betreiber den Club vorab in Textform, soweit möglich mindestens vier Wochen vorher.
- Als „Beta“, „Test“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen stehen ohne jede Zusage zur Verfügung und können jederzeit geändert oder entfernt werden.
- Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Weiterentwicklungen, Anpassungen, Schulungen oder Support besteht nicht. Support leistet der Betreiber freiwillig und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten.
- Der Betreiber darf sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen (siehe Anlage 1c).
§ 4 Unentgeltlichkeit und freiwillige Spende
- Die Nutzung der Plattform ist für den Club unentgeltlich. Der Betreiber erhebt keine Lizenz- oder Nutzungsgebühren.
- Der Club kann freiwillig an das Hilfswerk des Lions Club Lauf a.d. Pegnitz e. V. (nachfolgend „Hilfswerk“) spenden. Eine Spende ist keine Gegenleistung für die Nutzung. Sie begründet weder ein Vertragsverhältnis mit dem Betreiber noch Ansprüche auf Leistungen, Funktionen, Verfügbarkeit, Support oder eine bevorzugte Behandlung. Die Nutzung hängt nicht davon ab, ob oder in welcher Höhe der Club spendet.
- Über die Verwendung der Spenden entscheidet ausschließlich das Hilfswerk im Rahmen seiner Satzung und der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben. Sieht der Betreiber oder das Hilfswerk eine Beteiligung der Clubs an dieser Entscheidung vor (etwa durch eine Abstimmung), ist diese unverbindlich und freiwillig; ein Anspruch auf ihre Durchführung oder auf eine bestimmte Mittelverwendung besteht nicht.
- Zuwendungsbestätigungen stellt, soweit zulässig, allein das Hilfswerk aus.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Antwortzeit oder Wiederherstellungszeit schuldet er nicht.
- Die Plattform kann insbesondere wegen Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Dienstleistern (z. B. Rechenzentrum, Netzbetreiber, E-Mail-Versand) oder höherer Gewalt zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. Geplante Wartungen kündigt der Betreiber nach Möglichkeit vorher an.
- Der Betreiber darf die Plattform vorübergehend ganz oder teilweise abschalten, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Behebung schwerwiegender Fehler erforderlich ist.
- Zeitkritische Vorgänge (z. B. Einladungsfristen, Lastschrifteinzüge, Bestellfristen, Verlosungen) plant der Club so, dass ein vorübergehender Ausfall der Plattform ihn nicht an der rechtzeitigen Erledigung hindert.
§ 6 Pflichten des Clubs
- Der Club benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson mit Administratorrechten und hält deren Kontaktdaten aktuell.
- Der Club vergibt Rollen und Rechte selbst und trägt die Verantwortung dafür, wer welche Daten sehen und bearbeiten darf. Er entzieht ausgeschiedenen Nutzern unverzüglich den Zugang.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Club haftet für alle Handlungen, die unter den Zugängen seiner Nutzer vorgenommen werden, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, informiert der Club den Betreiber unverzüglich.
- Die Funktion „Einloggen als“ darf nur mit Einverständnis des betroffenen Mitglieds und nur zu dessen Unterstützung genutzt werden.
- Untersagt sind insbesondere: rechtswidrige, beleidigende oder diskriminierende Inhalte; Werbung oder Mailings an Empfänger ohne die erforderliche Einwilligung (§ 7 UWG); das Hochladen von Schadsoftware; Versuche, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder auf fremde Daten zuzugreifen; automatisierte Massenabfragen, Last- oder Penetrationstests ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers; die Nutzung für Zwecke außerhalb der Clubarbeit; das Weiterverkaufen oder Untervermieten des Zugangs.
- Der Club darf die Software weder kopieren, dekompilieren, zurückentwickeln noch Teile davon außerhalb der Plattform nutzen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
§ 7 Inhalte und Daten des Clubs
- Für alle Inhalte und Daten, die der Club oder seine Nutzer in die Plattform einstellen oder über sie verarbeiten (z. B. Mitgliederdaten, Kontakte, Sponsorenlogos, Fotos, Texte, Protokolle, Bestell- und Bankdaten), ist allein der Club verantwortlich – inhaltlich, urheberrechtlich und datenschutzrechtlich.
- Der Club ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt insbesondere sicher, dass für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht, erforderliche Einwilligungen vorliegen und die Betroffenen über die Nutzung der Plattform informiert sind (Art. 13, 14 DSGVO). Der Betreiber verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Anlage 1.
- Der Club versichert, über alle erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten (z. B. Logos, Bilder, Texte) zu verfügen. Er räumt dem Betreiber ein einfaches, unentgeltliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Bereitstellung der Plattform erforderlich ist (z. B. Anzeige auf der Club-Website).
- Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Inhalte zu prüfen. Er darf Inhalte, die offensichtlich rechtswidrig sind oder deren Rechtswidrigkeit ihm angezeigt wird, vorübergehend sperren oder entfernen; er informiert den Club darüber.
- Alle Rechte an der Plattform, der Software und den Vorlagen verbleiben beim Betreiber bzw. dessen Lizenzgebern. Anregungen und Feedback des Clubs darf der Betreiber unentgeltlich zur Weiterentwicklung verwenden.
§ 8 Club-Website, öffentliche Seiten und Lions Apps
- Für die Club-Website und alle öffentlichen Seiten des Clubs (z. B. Activity-Seiten, Bestell-, Kauf-, Sponsoren-, Gewinnabfrage- und Eintrage-Seiten) ist der Club Anbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Medienstaatsvertrags. Er verantwortet Impressum, Datenschutzerklärung, Teilnahmebedingungen und alle Inhalte. Vom Betreiber bereitgestellte Rechtstext-Vorlagen sind unverbindliche Muster und keine Rechtsberatung; der Club prüft und passt sie selbst an.
- Bei Verkäufen und Bestellungen über die Lions Apps (z. B. Krapfenschmaus, digitaler Adventskalender) kommen Verträge ausschließlich zwischen dem Club und dem Käufer zustande. Der Betreiber ist weder Verkäufer noch Vermittler noch Zahlungsdienstleister. Der Club verantwortet Preise, Preisangaben, Rechnungen, Umsatzsteuer, Zahlungsabwicklung, Lieferung, Mängelrechte sowie etwaige Informationspflichten und Widerrufsrechte gegenüber Verbrauchern.
- Verlosungen, Gewinnspiele und Kalender mit Gewinnchance (z. B. der Adventskalender) veranstaltet allein der Club. Er prüft eigenverantwortlich, ob hierfür eine glücksspiel- oder lotterierechtliche Erlaubnis oder Anzeige erforderlich ist, und holt sie ein. Der Betreiber stellt nur die technische Funktion bereit.
- Für die Einbettung von Formularen auf fremden Websites und für eigene Domains ist der Club verantwortlich, einschließlich der Rechte an der Domain und der korrekten DNS-Einstellungen.
§ 9 Fachliche Funktionen ohne Gewähr
- Die Plattform unterstützt die Clubarbeit technisch. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
- Fristen, Mehrheiten, Beschlussfähigkeit und Beschlussarten wendet die Plattform nach den Einstellungen des Clubs an. Ob diese Einstellungen der Satzung und dem Gesetz entsprechen und ob Einladungen, Beschlüsse und Protokolle wirksam sind, prüft der Club selbst.
- SEPA-Dateien, Lastschriften, Mandate und Vorabankündigungen erstellt der Club in eigener Verantwortung. Er prüft jede Datei vor der Übergabe an seine Bank und trägt die Verantwortung für Gläubiger-ID, Mandate, Fristen und Beträge.
- Zuwendungsbestätigungen, Rechnungen und Belege, die der Club mit der Plattform erstellt, prüft er vor der Ausgabe auf inhaltliche, steuerliche und formale Richtigkeit.
- Berechnungen (z. B. Umlagen, Steueranteile, Gewinnzuteilungen, Routen, Kapazitäten) erfolgen auf Grundlage der vom Club erfassten Daten und Einstellungen und sind vom Club zu kontrollieren.
§ 10 KI-Assistent und Dienste Dritter
- Die Anbindung eines KI-Assistenten (z. B. über das MCP-Protokoll) ist freiwillig. Der Club bzw. der Nutzer entscheidet selbst, welchen Anbieter er nutzt, und schließt mit diesem einen eigenen Vertrag. Daten, die der Assistent über die Schnittstelle abruft, werden an diesen Anbieter übermittelt; hierfür ist der Club verantwortlich.
- Ergebnisse und Änderungen, die ein KI-Assistent vorschlägt oder vornimmt, prüft der Nutzer vor der Verwendung. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Richtigkeit oder Verfügbarkeit von KI-Diensten.
- Verlinkte oder eingebundene Dienste Dritter (z. B. Kartendienste, Kalenderabos, Messenger-Links) unterliegen den Bedingungen ihrer Anbieter.
§ 11 Datensicherung durch den Club
- Der Betreiber sichert die Plattform täglich. Diese Sicherung dient dem Betrieb der Plattform und ist keine Archivierung für den Club.
- Der Club sichert die für ihn wichtigen Daten zusätzlich in angemessenen Abständen selbst, insbesondere über die Exportfunktionen (z. B. Excel, CSV, PDF), und bewahrt gesetzlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen (z. B. Protokolle, Belege, Mandate) eigenständig auf.
§ 12 Haftung
- Da die Plattform unentgeltlich überlassen wird, haftet der Betreiber – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (entsprechend §§ 521, 599 BGB).
- Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für den Verlust von Daten haftet der Betreiber im Rahmen von Absatz 1 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Club (§ 11) für die Wiederherstellung angefallen wäre.
- Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften Eingaben, Einstellungen oder Inhalten des Clubs, auf der Verletzung der Pflichten aus §§ 6 bis 11 oder auf Störungen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen, soweit ihn daran kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
- Soweit die Haftung des Betreibers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Mitglieder, ehrenamtlichen Helfer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung nach Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt. Im Verhältnis zwischen Club und Betreiber gelten die Absätze 1 bis 5, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Freistellung
- Der Club stellt den Betreiber sowie die in § 12 Abs. 5 genannten Personen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden und betroffener Personen) frei, die auf einer vom Club zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform beruhen – insbesondere auf Inhalten des Clubs, auf einer Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage, auf Rechtsverletzungen auf der Club-Website oder auf Verträgen und Verlosungen nach § 8.
- Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Betreiber informiert den Club unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 14 Sperrung
- Der Betreiber kann den Zugang des Clubs oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, eine missbräuchliche Nutzung, eine Gefährdung der Sicherheit oder eine Beeinträchtigung anderer Clubs bestehen.
- Der Betreiber berücksichtigt bei der Entscheidung die berechtigten Interessen des Clubs und informiert ihn, soweit möglich, vorab, sonst unverzüglich. Er hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist.
§ 15 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Der Club kann jederzeit ohne Frist kündigen, in Textform oder über die entsprechende Funktion der Plattform.
- Der Betreiber kann mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. Dasselbe gilt, wenn er den Betrieb der Plattform insgesamt einstellt.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder trotz Hinweis fortgesetzten Verstößen gegen §§ 6 bis 8, bei falschen Angaben bei der Registrierung oder wenn der Club kein Lions Club (mehr) ist.
- Nach Vertragsende kann der Club seine Daten noch 30 Tage über die Exportfunktionen abrufen. Danach löscht der Betreiber die Daten nach Anlage 1, § 9, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen und die Anlagen ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder behördlichen Vorgaben, neuen oder geänderten Funktionen, neuen Dienstleistern oder zur Verbesserung der Sicherheit.
- Änderungen kündigt der Betreiber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform an (E-Mail an die Ansprechperson und Hinweis in der Plattform). Rein redaktionelle Änderungen, die die Rechte und Pflichten des Clubs nicht berühren, bedürfen keiner Ankündigung.
- Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung des Clubs, die er in der Plattform erteilt. Stimmt der Club nicht zu, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Der Betreiber darf den Zugang zu neuen Funktionen von der Zustimmung abhängig machen.
- Für neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter gilt vorrangig Anlage 1, § 5.
§ 17 Datenschutz
- Soweit der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag des Clubs verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1). Sie ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
- Soweit der Betreiber Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Registrierungsdaten der Ansprechperson, Kommunikation mit dem Club, Betrieb der Website lions-club-manager.de, Sicherheitsprotokolle), gilt seine Datenschutzerklärung unter lions-club-manager.de/datenschutz.
§ 18 Kommunikation
- Erklärungen nach diesen Nutzungsbedingungen erfolgen in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an die zuletzt hinterlegte Adresse oder über die Plattform.
- Der Club stellt sicher, dass ihn Mitteilungen über die hinterlegte Ansprechperson erreichen.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Der Betreiber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen anderen Rechtsträger übertragen, der die Plattform fortführt (z. B. einen eigens gegründeten Verein oder eine gemeinnützige Gesellschaft). Er informiert den Club mindestens vier Wochen vorher; der Club kann in diesem Fall zum Übertragungszeitpunkt kündigen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Club Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Lauf a.d. Pegnitz. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und Anlage 1 geht Anlage 1 vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Stand: [Datum] · Fassung [Versionsnummer]
Anlage 1 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
zwischen dem Club als Verantwortlichem und dem Betreiber als Auftragsverarbeiter.
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Clubs, um ihm die Plattform nach den Nutzungsbedingungen bereitzustellen.
- Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags und darüber hinaus, solange der Betreiber Daten des Clubs verarbeitet.
§ 2 Art, Zweck, Datenarten und Betroffene
Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1a.
§ 3 Weisungen
- Der Betreiber verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Clubs, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Club die rechtliche Anforderung vorher mit, sofern das Gesetz dies nicht verbietet.
- Die Weisungen des Clubs sind abschließend in den Nutzungsbedingungen, dieser Vereinbarung sowie in der Nutzung und Konfiguration der Plattform durch den Club und seine Nutzer festgelegt. Weitere Weisungen erteilt der Club in Textform.
- Ist der Betreiber der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, informiert er den Club unverzüglich. Er darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung durch den Club aussetzen.
- Weisungen, die eine Änderung der Plattform oder einen erheblichen Mehraufwand erfordern, muss der Betreiber nicht umsetzen. In diesem Fall kann jede Partei den Nutzungsvertrag kündigen.
§ 4 Pflichten des Betreibers
- Der Betreiber verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Der Betreiber trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 1b. Er darf sie an den Stand der Technik anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
- Der Betreiber verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Ausgenommen sind anonymisierte oder aggregierte Auswertungen zum Betrieb, zur Sicherheit und zur Verbesserung der Plattform, die keinen Personenbezug haben.
- Zugriffe auf Daten des Clubs zu Support- und Wartungszwecken erfolgen nur, soweit sie zur Leistungserbringung oder Fehlerbehebung erforderlich sind. Auf Inhalte der Clubs greift der Betreiber im regulären Betrieb nicht zu.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
- Der Club erteilt dem Betreiber die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Die in Anlage 1c genannten Unterauftragsverarbeiter gelten als genehmigt.
- Der Betreiber informiert den Club in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung, möglichst vier Wochen, mindestens aber 14 Tage vorher. Der Club kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Kann der Betreiber dem Einwand nicht abhelfen, kann jede Partei den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
- Der Betreiber erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihn nach dieser Vereinbarung treffen.
§ 6 Übermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder EU-Standardvertragsklauseln.
§ 7 Unterstützung des Clubs
- Der Betreiber unterstützt den Club mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO), vorrangig durch die Funktionen der Plattform (z. B. Anzeige, Bearbeitung, Export, Löschung). Anfragen, die beim Betreiber eingehen, leitet er unverzüglich an den Club weiter.
- Der Betreiber unterstützt den Club unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Informationen bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit dies im Rahmen seines ehrenamtlichen Betriebs zumutbar ist.
§ 8 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Betreiber informiert den Club unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Clubs bekannt geworden ist, und stellt ihm die Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO zur Verfügung, soweit sie ihm vorliegen. Meldungen an Aufsichtsbehörden und Betroffene nimmt der Club vor.
§ 9 Löschung und Rückgabe
- Nach Vertragsende stellt der Betreiber dem Club die Daten 30 Tage lang über die Exportfunktionen zur Verfügung (Rückgabe).
- Danach löscht der Betreiber die Daten. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus, spätestens nach [Anzahl] Tagen, überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Betreibers bleiben unberührt.
- Auf Verlangen bestätigt der Betreiber die Löschung in Textform.
§ 10 Nachweise und Kontrollen
- Der Betreiber stellt dem Club auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind, vorrangig durch die Dokumentation der Maßnahmen nach Anlage 1b und Selbstauskünfte.
- Reicht dies im Einzelfall nicht aus, ermöglicht der Betreiber Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Club oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Diese sind mindestens vier Wochen vorher anzukündigen, finden höchstens einmal jährlich statt (außer nach einer Datenschutzverletzung) und dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Prüfungen in Räumen von Unterauftragsverarbeitern richten sich nach deren Bedingungen; insoweit genügen deren Zertifikate und Prüfberichte.
- Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
§ 11 Pflichten des Clubs
- Der Club ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich.
- Der Club informiert den Betreiber unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
- Der Club benennt dem Betreiber eine Ansprechperson für Datenschutzfragen.
§ 12 Haftung und Vorrang
- Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gilt § 12 der Nutzungsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei Widersprüchen zu den Nutzungsbedingungen geht diese Vereinbarung vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Anlage 1a – Beschreibung der Verarbeitung
Zweck: Bereitstellung und Betrieb der Plattform für die Vereinsarbeit des Clubs: Mitglieder- und Rollenverwaltung, Termine und Einladungen, Kommunikation und Umfragen, Sitzungen und Protokolle, Finanzen, Kontakte, Club-Website, Lions Apps, Schnittstelle für KI-Assistenten.
Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Organisieren, Anzeigen, Verändern, Abgleichen, Übermitteln (insbesondere E-Mail-Versand und Veröffentlichung auf Club-Seiten nach Weisung des Clubs), Sichern, Löschen.
| Betroffene Personen | Datenarten |
|---|---|
| Mitglieder, Partner, Gäste | Name, Anrede, Titel, Geburtsdatum, Adressen, Telefon, E-Mail, Mitgliedsnummer, Beitrittsdatum, Pate, Sprache, Profilbild, Ämter und Rollen, Gruppen, Rückmeldungen und Teilnahmen, Activity Score, Schichten, Umfrageantworten, Unterschriften |
| Mitglieder mit Finanzfunktionen | Bankverbindung (IBAN, BIC, Kontoinhaber), SEPA-Mandate mit Zeitstempel und gehashter IP, Beiträge, Umlagen, Erstattungen, Zuwendungsbestätigungen |
| Kontakte, Sponsoren, Partnerclubs, Behörden | Name, Firma, Position, Kontaktdaten, Adresse, Steuernummer/USt-IdNr., Bankdaten, Logos, Werbe-Einwilligung, Tags, Notizen |
| Käufer und Besteller (Lions Apps) | Name, Firma, Rechnungs- und Lieferadressen, Kontaktdaten, Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Einwilligungen |
| Beschenkte, Gewinner (Adventskalender) | Name, E-Mail, Grußtext, Kalendernummer, Gewinn |
| Externe Helfer und Fahrer | Name, Kontaktdaten, Schichten, Fahrzeugangaben, Einwilligung |
| Alle Nutzer | Zugangsdaten, Protokolldaten (z. B. Zeitpunkte, gehashte IP-Adressen), Kommunikationsinhalte, hochgeladene Dateien und Fotos |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Club erfasst solche Daten nicht.
Anlage 1b – Technische und organisatorische Maßnahmen
- Rechenzentrum und Verfügbarkeit: Betrieb auf eigenen Servern im Rechenzentrum der IONOS SE in Berlin; physische Sicherheit nach den Nachweisen des Rechenzentrumsbetreibers; tägliche Datensicherung der gesamten Plattform; getrennte Test- und Produktionsumgebung mit je eigener Datenbank.
- Zugangskontrolle: Anmeldung über eine selbst betriebene Authentifizierung; deaktivierte Nutzer werden sofort abgemeldet; neue E-Mail-Adressen gelten erst nach Bestätigung; Einladungen können bestehende Konten nicht überschreiben.
- Zugriffskontrolle: rund 80 Einzelrechte je Rolle; Rechteprüfung auf jeder Seite und bei jeder Aktion, auch über die KI-Schnittstelle; „Einloggen als“ nur mit Freigabe des Mitglieds, protokolliert und auf zwei Stunden begrenzt.
- Trennungskontrolle: Mandantentrennung zusätzlich auf Datenbankebene für alle Tabellen.
- Weitergabekontrolle und Verschlüsselung: verschlüsselte Verbindungen werden erzwungen; private Dateien nur über kurzlebige signierte Links; Postfach-Passwörter verschlüsselt (AES-256-GCM); KI-Zugangsschlüssel nur als Hash; IP-Adressen nur als Hash.
- Eingabekontrolle: Verlauf je Beleg, je Bestellung und je Protokoll mit Person und Zeitpunkt; eingefrorene Protokolle; Protokollierung von „Einloggen als“.
- Schutz öffentlicher Funktionen: Begrenzung von Anfragen auf öffentliche Funktionen mit anonymisierten Schlüsseln; Bot-Schutz auf öffentlichen Formularen; Bereinigung formatierter Texte; Prüfung hochgeladener Bilder; Einbettung durch fremde Seiten unterbunden.
- Datenminimierung und Löschung: kein Tracking, keine Analyse-Cookies; Protokolle der Automatik nach 14 Tagen, abgebrochene Uploads nach 24 Stunden gelöscht; externe Helfer können ihre Daten selbst löschen.
- Organisation: Vertraulichkeitsverpflichtung aller Personen mit Datenzugriff; Zugriff auf Produktionsdaten nur, soweit erforderlich. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden dokumentiert und dem betroffenen Club unverzüglich gemeldet (Anlage 1, § 8).
Anlage 1c – Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| IONOS SE, Montabaur | Server-Hosting (Rechenzentrum Berlin), Datensicherung | Deutschland | AVV als Bestandteil der IONOS-AGB |
| IONOS SE, Montabaur | Object Storage für Dateien | Region eu-central-3 (Berlin) | AVV als Bestandteil der IONOS-AGB |
| Cloudflare, Inc., San Francisco | Bot-Schutz (Turnstile) auf öffentlichen Formularen des Adventskalenders | USA | Cloudflare DPA, EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise EU-Standardvertragsklauseln |
| Scaleway SAS, Paris (Transactional Email) | Versand von E-Mails der Plattform | Frankreich (Region fr-par, Paris); keine Speicherung außerhalb der EU | Scaleway Data Processing Agreement |
| Google (Google Maps Platform, Geocoding) | Umwandlung von Lieferadressen in Koordinaten | USA und weitere Google-Standorte | Google Maps Controller-Controller Data Protection Terms (Google handelt insoweit als eigener Verantwortlicher), EU-Standardvertragsklauseln. Übermittelt werden nur Straße, PLZ und Ort, keine Namen. |